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DDR / ITG am PC mit StepMania etc.

Moderator: Moderatoren

rb3
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Beitrag von rb3 »

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Whitewolf
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Beitrag von Whitewolf »

Oh oh vorsicht, böse Falle ;)

Auch wenn du Eigentümer und Rechteinhaber des Songs bist kann es Ärger geben, wenn auch weniger von Copyrightseite ;)

Sobald dein Song auf irgendeiner CD rauskommt die im Laden erscheint möchte GEMA auch ihre Mäuse sehen wenn er verteilt wird. In wiefern das auf gekürzte Songs für Stepmania zutrifft kann ich nicht sagen, aber vorsicht vor der Falle "Meins heisst ich darf alles damit machen" ^_^

Ansonsten ist Copyright sehr allumfassend, schlichtes kürzen langt nicht um diesen zu umgehen.

Schau doch mal auf der offiziellen Homepage von denen nach, vielleicht gibt es eine offizielle Demoversion des Songs zum Download (Machen manche Bands ja), diese mit Steps zu hinterlegen und zu veröffentlichen dürfte unbedenklich sein, solang du in einer beiliegenden Datei klarstellst wer der Eigentümer ist. (Keine 100% Garantie da drauf, aber soweit ichs im Kopf hab)

Edit weils grad gesehen:

Wenn du den Song mit dieser Karte aufnimmst ist das auf deinem Rechner so wies ausschaut wohl legal, wie es auch wäre wenn du per Kassettenrecorder aufnimmst.

Sobald du es VERBREITEST, egal ob komerziell oder nicht, besteht ein Copyrightproblem so wie ich das sehe. *muss sich den wälzer langsam echt mal durchlesen, so fragen hör ich öfter*
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bod
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Beitrag von bod »

Ich halt mich immer an ne Faustregel, die man wohl auch aufs veröffentlichen von MP3s anwenden kann. Kommt zwar eigentlich vom komponieren aber dürfte auch hier passen:

Mehr als 4 Takte = Tantiemen

Ich denke nicht das es nem Label gefällt, wenn auf einmal 1 1/2 Minuten von nem Song irgendwo erscheinen. Bei 20 sec. wäre das ja noch tragbar aber schätzungsweise wirds bei so ner Länge schon Probleme geben.
Ich frag aber Sicherheitshalber mal meinen Toningenieur. Als Leiter von nem Tonstudio sollte er ja Ahnung haben. ^^
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german_psycho
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Beitrag von german_psycho »

Rubbinnexx hat geschrieben: Ist es nun LEGAL?!?!?
Nein, durch das Aufnehmen von irgendwas erlangste noch keine Rechte daran. Diese iNet-Radios sind ja sowieso immo so 'ne Grauzone, welche der Gesetzgeber frueher oder spaeter canceln wird. Aber was du da aufnimmst, darfste net weitergeben.. Iss nur fuer den Privatgebrauch.

Gruss,
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Daxim
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Beitrag von Daxim »

german_psycho hat geschrieben:Iss nur fuer den Privatgebrauch.
Nicht mal das geht. :roll: Toll, nicht?
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Whitewolf
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Beitrag von Whitewolf »

Nja, es gibt kein RECHT wo drinsteht "Du darfst Privatkopie haben!" aber ebensowenig ein genau formuliertes Verbot wo drinsteht "Du darfst KEINE Privatkopie haben!"

Das is ziemlich schwammig dummerweise.
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german_psycho
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Beitrag von german_psycho »

Hmmz, ja, da hat sich ja irgendwie was geaendert letztes Jahr mit dem neuen Urheberrecht. Hmmz, stimmt, kann aber sein das die Privatkopie ganz abgeschafft wurde und du darfst auch nurnoch von eigenen Datentraegern Sicherheitskopien machen, wenn du damit keinen Kopierschutz umgehst..

Irgendwie so war das. Habe aber das Gefuehl das das mittlerweile alles so verworren und unklar ist, das da niemand so genaue Rechtssicherheit immo hat bis es die ersten Urteile dazu gibt..

Gruss,
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Perfect007
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Beitrag von Perfect007 »

Ich persönlich glaube nicht, daß ein Fan (wer sonst sollte Steps unentgeltlich bauen?) für eine solche Nutzung der Songs verklagt würde. Desweiteren zahlen wir ja Rundfunkgebühren und könnten den Song ja auch aus dem Radio mitgeschnitten haben. Wo er eh gekürzt ist, dürfte es kaum einen Unterschied geben. Ob diese Argumentation vor Gericht haltbar ist, werden wir wohl nie erfahren - es sei denn jemand hat ne Menge Geld in der "Kriegskasse".
Also ich hab mal letztes Jahr genauer das Urhebergesetz durchgeschaut. Wenn ich mich nun nicht irre, sind analoge Mitschnitte definitiv erlaubt. Digitalisieren von Urhebereigentum dagegen so weit ich weiß gegen das Gesetz. Darauf baut sich das Ganze dann auf.

Wenn ich es finde, poste ich hier mal nen Link zu einer Kolumne, die auch weitere Links zum Thema beinhaltet sowie einen Link zum Urhebergesetz.

EDIT:
Schon gefunden:
http://www.gamezone.de/kolumne_detail.asp?kid=41
rb3
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Beitrag von rb3 »

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Beitrag von rb3 »

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Perfect007
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Beitrag von Perfect007 »

Hmm, jo stimmt. Habs auch nochmals angeschaut, kann auch sein, dass aufgrund der Foren-Diskussion noch einiges raus kam. Leider scheinen auch deren Links ned wirklich zu gehen.

Hab das Urheberrecht aber wieder gefunden, hab aber im Moment ganz sicher keinen Bock, die Absätze durchzuschauen :mrgreen:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf
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Das ist eh ne Falle. Egal welche Software man kauft, man kauft sich nur ein Nutzungsrecht. Wenn man sich mal die Lizenzbedingungen genauer durchschaut, geht das eindeutig daraus hervor. Jegliche weitere Nutzung, insbesondere das Auslesen der Software zum Beispiel auf dem PC, kopieren, eigentlich auch erstellen von Bildern verstößt bei den meisten Publishern gegen die Lizenzvereinbarungen. Somit KANN keiner ein Recht haben, zum Beispiel ein gekauftes Dancing Stage auszulesen und via Stepmania oder sonst was zu nutzen.
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bod
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Beitrag von bod »

Dann solltest du auch hinzufügen, dass die meisten Lizensbestimmungen vor deutschen Gerichten nicht haltbar wären. Denn wir haben in Deutschland eine kleine Regel im Gesetz die grob ungefähr lautet:

"Die Lizensbestimmungen müssen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Kenntnisnahme stehen."

Das heißt bei den meisten Programmen, dass sie hinfällig sind, da sie erst bei der Installation angezeigt werden, man aber zu diesem Zeitpunkt die Software schon erworben hat.

So hat es mir jedenfalls meine Dozentin für Medienrecht erklärt, die eine angesehen Anwältin auf dem Gebiet ist und gerade ein Buch darüber schreibt. (Bücher die die Welt nicht braucht^^)
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Beitrag von Grimmi Meloni »

Jo, das mit den Lizenzbedingungen hab ich letzten auch mal in der cT gelesen. Die Lizenzbedingungen die erst nach dem Kauf sichtbar werden sind in Deutschland nichtig.
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german_psycho
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Beitrag von german_psycho »

Grimmi Meloni hat geschrieben:Jo, das mit den Lizenzbedingungen hab ich letzten auch mal in der cT gelesen. Die Lizenzbedingungen die erst nach dem Kauf sichtbar werden sind in Deutschland nichtig.
Hmmz, frueher hatte man aus diesem Grund Disketten immer in der Original-Box nochmal in so schicken Papiertuetchen gehabt, genauso wie heute CDs. Da war dann immer der Lizenzvertrag draufgedruckt. Iss das heute net mehr so? Da galt naemlich oeffnen und Bruch des Siegels als Annahme des Lizenzvertrags, andernfalls konnte man sich den Kram durchlesen und halt net oeffnen, dann konnte man die Software wieder zurueckgeben wenn man mit dem Vertrag net einverstanden war. Ist das heute net mehr so? Habe da k.A. da das meiste was ich nutze Freeware/Open Source/(reg.) Shareware iss..

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Grimmi Meloni
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Beitrag von Grimmi Meloni »

Im Grunde hast Du recht - aber es ist ja bereits vorher ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und dieser darf dann nicht im Nachhinein noch mit "versteckten" Bedingungen geknebelt werden. So wie ich es verstanden habe, wäre die Sache anders, wenn die Lizenzbedingungen außen angebracht und somit VOR dem Kauf einsehbar wären.
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