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Moderator: Moderatoren
Oh oh vorsicht, böse Falle 
Auch wenn du Eigentümer und Rechteinhaber des Songs bist kann es Ärger geben, wenn auch weniger von Copyrightseite
Sobald dein Song auf irgendeiner CD rauskommt die im Laden erscheint möchte GEMA auch ihre Mäuse sehen wenn er verteilt wird. In wiefern das auf gekürzte Songs für Stepmania zutrifft kann ich nicht sagen, aber vorsicht vor der Falle "Meins heisst ich darf alles damit machen" ^_^
Ansonsten ist Copyright sehr allumfassend, schlichtes kürzen langt nicht um diesen zu umgehen.
Schau doch mal auf der offiziellen Homepage von denen nach, vielleicht gibt es eine offizielle Demoversion des Songs zum Download (Machen manche Bands ja), diese mit Steps zu hinterlegen und zu veröffentlichen dürfte unbedenklich sein, solang du in einer beiliegenden Datei klarstellst wer der Eigentümer ist. (Keine 100% Garantie da drauf, aber soweit ichs im Kopf hab)
Edit weils grad gesehen:
Wenn du den Song mit dieser Karte aufnimmst ist das auf deinem Rechner so wies ausschaut wohl legal, wie es auch wäre wenn du per Kassettenrecorder aufnimmst.
Sobald du es VERBREITEST, egal ob komerziell oder nicht, besteht ein Copyrightproblem so wie ich das sehe. *muss sich den wälzer langsam echt mal durchlesen, so fragen hör ich öfter*

Auch wenn du Eigentümer und Rechteinhaber des Songs bist kann es Ärger geben, wenn auch weniger von Copyrightseite

Sobald dein Song auf irgendeiner CD rauskommt die im Laden erscheint möchte GEMA auch ihre Mäuse sehen wenn er verteilt wird. In wiefern das auf gekürzte Songs für Stepmania zutrifft kann ich nicht sagen, aber vorsicht vor der Falle "Meins heisst ich darf alles damit machen" ^_^
Ansonsten ist Copyright sehr allumfassend, schlichtes kürzen langt nicht um diesen zu umgehen.
Schau doch mal auf der offiziellen Homepage von denen nach, vielleicht gibt es eine offizielle Demoversion des Songs zum Download (Machen manche Bands ja), diese mit Steps zu hinterlegen und zu veröffentlichen dürfte unbedenklich sein, solang du in einer beiliegenden Datei klarstellst wer der Eigentümer ist. (Keine 100% Garantie da drauf, aber soweit ichs im Kopf hab)
Edit weils grad gesehen:
Wenn du den Song mit dieser Karte aufnimmst ist das auf deinem Rechner so wies ausschaut wohl legal, wie es auch wäre wenn du per Kassettenrecorder aufnimmst.
Sobald du es VERBREITEST, egal ob komerziell oder nicht, besteht ein Copyrightproblem so wie ich das sehe. *muss sich den wälzer langsam echt mal durchlesen, so fragen hör ich öfter*
Ich halt mich immer an ne Faustregel, die man wohl auch aufs veröffentlichen von MP3s anwenden kann. Kommt zwar eigentlich vom komponieren aber dürfte auch hier passen:
Mehr als 4 Takte = Tantiemen
Ich denke nicht das es nem Label gefällt, wenn auf einmal 1 1/2 Minuten von nem Song irgendwo erscheinen. Bei 20 sec. wäre das ja noch tragbar aber schätzungsweise wirds bei so ner Länge schon Probleme geben.
Ich frag aber Sicherheitshalber mal meinen Toningenieur. Als Leiter von nem Tonstudio sollte er ja Ahnung haben. ^^
Mehr als 4 Takte = Tantiemen
Ich denke nicht das es nem Label gefällt, wenn auf einmal 1 1/2 Minuten von nem Song irgendwo erscheinen. Bei 20 sec. wäre das ja noch tragbar aber schätzungsweise wirds bei so ner Länge schon Probleme geben.
Ich frag aber Sicherheitshalber mal meinen Toningenieur. Als Leiter von nem Tonstudio sollte er ja Ahnung haben. ^^
[url=http://www.bod-music.de.vu][img]http://home.arcor.de/musicbod/banner.gif[/img][/url]
<r0dent_nagt> bod ist *officially authorized rodent poker
<Ahoj_work> bod, lass dir was schweres auf den kopf fallen, bitte
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- german_psycho
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Nein, durch das Aufnehmen von irgendwas erlangste noch keine Rechte daran. Diese iNet-Radios sind ja sowieso immo so 'ne Grauzone, welche der Gesetzgeber frueher oder spaeter canceln wird. Aber was du da aufnimmst, darfste net weitergeben.. Iss nur fuer den Privatgebrauch.Rubbinnexx hat geschrieben: Ist es nun LEGAL?!?!?
Gruss,
Psycho Bjorz
I worry about my child and the Internet all the time, even though she's too young to have logged on yet. I worry that 10 or 15 years from now, she will come to me and say 'Dad, where were you when they took freedom of the press away from the Internet?'
- german_psycho
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Hmmz, ja, da hat sich ja irgendwie was geaendert letztes Jahr mit dem neuen Urheberrecht. Hmmz, stimmt, kann aber sein das die Privatkopie ganz abgeschafft wurde und du darfst auch nurnoch von eigenen Datentraegern Sicherheitskopien machen, wenn du damit keinen Kopierschutz umgehst..
Irgendwie so war das. Habe aber das Gefuehl das das mittlerweile alles so verworren und unklar ist, das da niemand so genaue Rechtssicherheit immo hat bis es die ersten Urteile dazu gibt..
Gruss,
Psycho Bjorz
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Psycho Bjorz
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- Perfect007
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Also ich hab mal letztes Jahr genauer das Urhebergesetz durchgeschaut. Wenn ich mich nun nicht irre, sind analoge Mitschnitte definitiv erlaubt. Digitalisieren von Urhebereigentum dagegen so weit ich weiß gegen das Gesetz. Darauf baut sich das Ganze dann auf.Ich persönlich glaube nicht, daß ein Fan (wer sonst sollte Steps unentgeltlich bauen?) für eine solche Nutzung der Songs verklagt würde. Desweiteren zahlen wir ja Rundfunkgebühren und könnten den Song ja auch aus dem Radio mitgeschnitten haben. Wo er eh gekürzt ist, dürfte es kaum einen Unterschied geben. Ob diese Argumentation vor Gericht haltbar ist, werden wir wohl nie erfahren - es sei denn jemand hat ne Menge Geld in der "Kriegskasse".
Wenn ich es finde, poste ich hier mal nen Link zu einer Kolumne, die auch weitere Links zum Thema beinhaltet sowie einen Link zum Urhebergesetz.
EDIT:
Schon gefunden:
http://www.gamezone.de/kolumne_detail.asp?kid=41
- Perfect007
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Hmm, jo stimmt. Habs auch nochmals angeschaut, kann auch sein, dass aufgrund der Foren-Diskussion noch einiges raus kam. Leider scheinen auch deren Links ned wirklich zu gehen.
Hab das Urheberrecht aber wieder gefunden, hab aber im Moment ganz sicher keinen Bock, die Absätze durchzuschauen
http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf
Hab das Urheberrecht aber wieder gefunden, hab aber im Moment ganz sicher keinen Bock, die Absätze durchzuschauen

http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf
Das ist eh ne Falle. Egal welche Software man kauft, man kauft sich nur ein Nutzungsrecht. Wenn man sich mal die Lizenzbedingungen genauer durchschaut, geht das eindeutig daraus hervor. Jegliche weitere Nutzung, insbesondere das Auslesen der Software zum Beispiel auf dem PC, kopieren, eigentlich auch erstellen von Bildern verstößt bei den meisten Publishern gegen die Lizenzvereinbarungen. Somit KANN keiner ein Recht haben, zum Beispiel ein gekauftes Dancing Stage auszulesen und via Stepmania oder sonst was zu nutzen.In wiefern das auf gekürzte Songs für Stepmania zutrifft kann ich nicht sagen, aber vorsicht vor der Falle "Meins heisst ich darf alles damit machen" ^_^
Dann solltest du auch hinzufügen, dass die meisten Lizensbestimmungen vor deutschen Gerichten nicht haltbar wären. Denn wir haben in Deutschland eine kleine Regel im Gesetz die grob ungefähr lautet:
"Die Lizensbestimmungen müssen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Kenntnisnahme stehen."
Das heißt bei den meisten Programmen, dass sie hinfällig sind, da sie erst bei der Installation angezeigt werden, man aber zu diesem Zeitpunkt die Software schon erworben hat.
So hat es mir jedenfalls meine Dozentin für Medienrecht erklärt, die eine angesehen Anwältin auf dem Gebiet ist und gerade ein Buch darüber schreibt. (Bücher die die Welt nicht braucht^^)
"Die Lizensbestimmungen müssen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Kenntnisnahme stehen."
Das heißt bei den meisten Programmen, dass sie hinfällig sind, da sie erst bei der Installation angezeigt werden, man aber zu diesem Zeitpunkt die Software schon erworben hat.
So hat es mir jedenfalls meine Dozentin für Medienrecht erklärt, die eine angesehen Anwältin auf dem Gebiet ist und gerade ein Buch darüber schreibt. (Bücher die die Welt nicht braucht^^)
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<r0dent_nagt> bod ist *officially authorized rodent poker
<Ahoj_work> bod, lass dir was schweres auf den kopf fallen, bitte
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- Grimmi Meloni
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Hmmz, frueher hatte man aus diesem Grund Disketten immer in der Original-Box nochmal in so schicken Papiertuetchen gehabt, genauso wie heute CDs. Da war dann immer der Lizenzvertrag draufgedruckt. Iss das heute net mehr so? Da galt naemlich oeffnen und Bruch des Siegels als Annahme des Lizenzvertrags, andernfalls konnte man sich den Kram durchlesen und halt net oeffnen, dann konnte man die Software wieder zurueckgeben wenn man mit dem Vertrag net einverstanden war. Ist das heute net mehr so? Habe da k.A. da das meiste was ich nutze Freeware/Open Source/(reg.) Shareware iss..Grimmi Meloni hat geschrieben:Jo, das mit den Lizenzbedingungen hab ich letzten auch mal in der cT gelesen. Die Lizenzbedingungen die erst nach dem Kauf sichtbar werden sind in Deutschland nichtig.
Gruss,
Psycho Bjorz
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- Grimmi Meloni
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Im Grunde hast Du recht - aber es ist ja bereits vorher ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und dieser darf dann nicht im Nachhinein noch mit "versteckten" Bedingungen geknebelt werden. So wie ich es verstanden habe, wäre die Sache anders, wenn die Lizenzbedingungen außen angebracht und somit VOR dem Kauf einsehbar wären.